Erwerbsberechtigung

Für erlaubnispflichtige Waffen, Munition und Schalldämpfer benötigen wir vor Auslieferung die gesetzlich erforderlichen Nachweise.

Je nach Artikel können erforderlich sein:
– gültiger Jagdschein
– Waffenbesitzkarte
– Munitionserwerbsberechtigung
– Personalausweis oder Reisepass
– Bestätigung der zuständigen Behörde, soweit erforderlich

Die Auslieferung erfolgt erst, wenn die Erwerbsberechtigung geprüft wurde.

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