Für erlaubnispflichtige Waffen, Munition und Schalldämpfer benötigen wir vor Auslieferung die gesetzlich erforderlichen Nachweise.
Je nach Artikel können erforderlich sein:
– gültiger Jagdschein
– Waffenbesitzkarte
– Munitionserwerbsberechtigung
– Personalausweis oder Reisepass
– Bestätigung der zuständigen Behörde, soweit erforderlich
Die Auslieferung erfolgt erst, wenn die Erwerbsberechtigung geprüft wurde.